Zitat:
Zitat von Wie Waldi
Ich denke dieses Urteil bezieht sich auf einen bereits auffällig gewordenen, als bissig eingeordneten Hund.
IMO ist ein Hundehalter allerdings haftbar, wenn selbst bei einem Einbruch der Täter gebissen wird.
Nur werden dir in diesem Fall als Hundehalter keine weiteren Sanktionen drohen als Schmerzensgeld u.ä.
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Nein bezieht es sich nicht. Es geht nur darum ob einen ein Warnschild vor "Strafverfolgung" schützt oder eben nicht, wenn der Hund einen Eindringling beissen sollte. Und wie aus dem Urteilstext hervorgeht, schützt es nicht