AW: FK: Thüringen - Wien
ich habe die Info das der Hund mit Hilfe von Fr. Hagerer (staatlich bestellter und vereidigte Sachverständige für Bayern) bleibt und die Besitzer auf ihre Rechte pochen.
Kontakt ist schon hergestellt und es schaut alles halb so wild aus.
Denn das ist absolut nicht korrekt, was die Gemeinde vorhat und entspricht nicht im geringsten den Gesetzten in Bayern. Der Hund ist Kat 2 und braucht frühestens mit 15 Monaten seinen Wesenstest. Das Ordnungsamt muss ein vorläufiges Negativgutachten ausstellen.
Hier macht das Amt Panik und will den Halter einschüchtern
In Bayern müssen Hunde erst mit 15 -18 Mon. zum Wesenstest und was die Gemeinde hier vorhat ist einschüchtern ohne Kenntnisse der Rechtslage.
Fr. Hagerer ist Sachverständige und kümmert sich
sorry aber ich bekomme wirklich einen Hals wenn der eine nicht weiß was der andere macht und dann Experten aus anderen Bundesländern statt auf zu klären, ohne Kenntnisse der Rechtslage weiterhelfen wollen...
Ist jetzt nicht personlich gemeint, ich weiß das ihr im Grunde nur helfen wollt...musste aber mal raus.
Geändert von Monty (06.01.2011 um 16:41 Uhr)
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