Ich habe vor kurzem ein sehr interessantes Video zum Thema "Kastration als Krebsprophylaxe bei Hündinnen" gesehen: ein Interview mit Prof. Dr. Axel Wehrend von der Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie Justus-Liebig-Universität Gießen.
http://www.tiergesundheit-aktuell.de...iervideo-9.php
Ich war positiv erstaunt, wie kritisch sich dieser TA zur Kastration geäußert hat.
So legte er großen Wert auf die ethische Komponente, die man bei einem solchen Eingriff bedenken sollte. Er ging sogar so weit, von "Pet-Design" zu sprechen und war der Meinung, dass das Argument der Krebsprophylaxe von vielen Haltern nur vorgeschoben sei. Diese wollten in den meisten Fällen einfach nur die mit einer Läufigkeit verbundenen hygienischen Unannehmlichkeiten vermeiden.
Gerade Halter großer Hunde sollten sich sehr genau überlegen, ob sie diese (meist nur 2x im Jahr auftretenden) Unannehmlichkeiten nicht lieber in Kauf nehmen sollten, statt ein restliches Hundeleben lang das ganze Jahr über mit den Folgen einer kastrationsbedingten Harninkontinenz und dem "Vollpumpen" (meine Formulierung) mit Medikamenten. Bei Boxern und Dobis werden wohl gut 30 % der Hündinnen nach der OP harninkontinent. Bei anderen Großhundrassenm wie z.B. Rottis und Bernhardinern sieht es wohl nicht viel besser aus.
Dr. Wehrend plädiert dafür, immer den Einzelfall zu betrachten und das Für und Wider genau abzuwägen. Er selber befürwortet die Kastration nur bei medizinischer Indikation und hält selber drei intakte Hunde.
Wenn man das Risiko von Mammatumoren minimieren möchte, muss man vor der 1. Läufigkeit kastrieren. Zu einem späteren Zeitpunkt macht es keinen Sinn mehr.
Bei einer Junghundscheidenentzündung sollte man keinesfalls kastrieren, da nach der 1. Läufigkeit eine Selbstheilung eintritt.... und danach macht die Kastration zumindest medizinisch gesehen keinen Sinn mehr.
Btw: "Gute" TAs sollten den Hundehalter immer nach dem Grund für den Kastrationswunsch fragen und Alternativen erläutern und anbieten....
Zum Thema "Kastration und Tierschutzgesetz" äußerte sich Dr. Wehrend folgendermaßen:
Im Tierschutzgesetz heißt es explizit, dass eine Kastration "zur Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung" erlaubt sei. Dieses Argument könne man also im Auslandstierschutz anführen, wo sich Streunerhund munter weitervermehren, aber in Deutschland....?
In unseren Breitengraden sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass Hundehalter ihre Tiere vernünftig beaufsichtigen können. Sollte das Jemandem nicht möglich sein, "dürfe" er seine Hündin natürlich kastrieren lassen.
Grüßlies, Grazi