AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?
@ Peppi:
§ 11 Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren - wird benötigt um z. B. ein Tierheim zu leiten.
@ AlHambra
Kreis Mettmann (steht da)
@ HeikesMona
Ja der kleine SK ist die Bescheinigung der Sachkunde durch von den Landestierärztekammern ausdrücklich autorisierte Tierärzte. Dieser gilt ja dann grundsätzlich für alle Hunde. Da ich einen sog. Anlage- bzw. Listenhund habe, wurde direkt der Wesenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung mit abgenommen.
Der grosse ist der nach § 11. Soweit ich informiert bin, wird der kleine angerechnet, so dass man nur noch einen zusätzlichen Prüfungsteil absolvieren muss. Und natürlich muss das bezahlt werden.
Meine Frage war, ob einer von euch Erfahrung damit hat (also der Erweiterung), da ich bislang nur das komplette Seminar über den Deutschen Tierschutzbund gefunden habe.
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Für immer in unserem Herzen: Pieselmann, Bella, Sammy und Pelle
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