AW: Fragen über Fragen zum ***
@ Uwe
Da du ja noch nicht in dem "internen Bereich" schreiben kannst, möchte ich dich hier um die Beantwortung folgender Fragen bitten. Ich bin mir sicher das du diese Fragen bereits kennst und mitbekommen hast, dass ich von allen bisher angeschriebenen Stellen Null Aussagekräftige Antworten erhalten habe. Es wäre also super nett wenn du dich mit deinem "alten" Wissensstand dazu äußern würdest... Das interessiert übrigens ein paar Leute mehr!!
1. Ist es zwingend für alle Molosser das Sie nur noch zur Zucht eingesetzt werden dürfen, wenn Sie ED ausgewertet sind oder gibt es einen "Bestandsschutz" für Tiere die vor dem 28.03.2010 die ZVP bestanden haben?
2. Muß für eine ZVP (ab dem 28.03.'10) die Auswertung der ED dem abnehmenden Richter vorliegen bzw. muß diese Auswertung in der Ahnentafel eingetragen sein?
3. Muß dementsprechend in einer Deckmeldung und Wurfmeldung, die online und/oder im UR veröffentlicht wird, die Angaben zur HD und ED eingetragen sein?
4. Falls das ED-Ergebnis bei bereits mehrfach eingesetzten Zuchttieren nun ED II wäre, muss dann der Verein zusammen mit dem VDH ein Zuchtprogramm erarbeiten, bevor dieser Hund/Hunde wieder zur Zucht verwandt werden dürfen?
Muß es dann eine absolute Nachzuchtkontrolle geben?
Müßte dann bei der Nachzuchtkontrolle darauf geachtet werden, dass alle Welpen aus diesem Wurf geröngt + ausgewertet werden und mind. 76 % ohne Befund sind?
Ist die Aussage richtig: "Nicht aussagefähig sind Ergebnisse bei der Nachzuchtkontrolle, wenn Welpen verstorben sind und somit der Prozentsatz von 76 % nicht mehr haltbar ist."
Nun bin ich gespannt ob und was du mir sagen kannst?!
Susanne
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