Hallole Anke,
da hast du dich absolut verlesen, denn in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde steht eindeutig:
§ 1 Abs. 3
Nur im Einzelfall Kampfhund, wenn aggressiv aufgefallen,.... und dann folgen neun Rassen.
Allerdings gilt laut PolVOgefH für alle Hunde dieser neun Rassen grundsätzlich Leinenzwang.
Dieser Leinenzwang kann auf Antrag von der Ortspolizeibehörde aufgehoben werden. (Laut Verwaltungsvorschrift z.B. nach nachgewiesener BH)
Allerdings:
nicht alle Gemeinden kennen die Verordnung!
Unsere hat für unsere Bordeaux Dogge trotz vorgelegter Prüfungen ( 2 X BH, 1 X Team Test Vizemeister), damals den Verhaltenstest verlangt.
Ich weiss aber nicht, ob das damals schon in der Verwaltungsvorschrift geregelt war.
Außerdem kann einen hier nach Gemeinde trotzdem die Kampfhundesteuer !!! voll treffen. Wir haben geklagt und leider für 2001 verloren, hoffen aber das ein anderer BX-Halter für 2003/2004 mehr Erfolg hat. (Revision wurde abgelehnt bei uns.
)
Wenn du magst, können wir mal telefonieren. In welche Ecke ziehst du denn? Wir wohnen in der Nähe von Pforzheim und Karlsruhe.
Wenn du telefonieren magst, kannst du mir deine Festnetznummer gerne per PN schicken und schreiben, zu welcher Zeit dir der Anruf am besten passt.
Wichtig:
Es gibt aber auch einige Gemeinden und Städte hier, die gar nicht wissen, dass die Hunde gem. § 1 Abs. 3 Leinenpflichtig sind.