Zitat:
Zitat von honey-bunny
Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.
|
Ja, das ist schon klar. Aber Du hattest das NEgativzeugniss doch, wenn auch nur befristet oder hab ich da was falsch verstanden.
Oder stand von Amtswegen ein Termin zum Einzug des Hundes fest, weil das vorläufige Zeugniss nur bis 31.12.10 Gültigkeit hatte??