So dachte ich das auch, aber die Stadt schrieb mir:
Ich zitiere:
Zitat:
Falls sie den Antrag nicht zurücksenden, halten Sie unerlaubt einen Kampfhund. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und bedeutet, dass Sie den Hund nicht länger halten dürfen.
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Sprich, ich stelle einen Antrag auf ein Negativzeugnis bei der Stadt. Dafür brauch ich (natürlich den Antrag und) das Gutachten vom Sachverständigen (Wesenstest). Weil, ich kann ja kein Negativzeugnis beantragen ohne Gutachten (oder bin ich jetzt ganz falsch)? Zumindest kein unbefristetes ohne Auflagen (was wir ja natürlich haben wollen)....