AW: Kaja hat bestanden!!
Noch einmal vorab...ich finde es sehr gut, das die Stadt diesen eigentlich NICHT korrekten Weg gegangen ist, denn für euch war es nach den (angeblichen) Vorfall eine gute Lösung.
Was die Stadt da aber geschrieben hat, ist aber NICHT richtig und eigentlich hätte Sie anders handeln müssen (wenn sie sich an die Gesetzgebung gehalten hätte.)
Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt den Hund nach den (angeblichen) Vorfall sofort beschlagnahmen zu können (ohne Vorwarnung, per Bescheid)
Dann hättet ihr den Klageweg beschreiten müssen.
Das ist natürlich sch...e, besonders für den Hund, auch wenn ihr hinterher Recht bekommen hättet.
Ignorieren hätte die Stadt den (angeblichen) Vorfall auch nicht können, da er ja gemeldet wurde...
Ist was dran an solchen Meldungen beim Amt, bekommen Sie Ärger, ist Nichts dran, dann natürlich auch vom Halter der sich wehrt.
Das eine Stadt aber vorsätzlich (München ist sehr gut informiert und nicht ein 100 Seelen Ort) Falsches behauptet ist mehr als traurig den Bürger gegenüber, zumindest mir gibt dies sehr zu denken.
Ich glaube das die Stadt Zweifel an den Vorwürfen euch gegenüber hatte und sich durch den weiteren (eigentlich nicht einforderbaren Test) "absichern" wollte.
Dem Gutachter ist es grundsätzlich egal, wie oft das OA einen Test verlangt - er verdient jedesmal und wird eher nicht sagen "das braucht es nicht".
Für kompetent halte ich einen solchen Gutachter dennoch nicht, wenn er nicht die örtlichen Gesetze kennt.
Grundsätzlich kann in Bayern eigentlich jeder sich einen Kat.2 Hund anschaffen, das Gutachten und der Wesenstest sind NICHT verpflichtend vorgegeben. Das OA hätte bei Verweigerung diesen lediglich das Recht Auflagen (Maulkorb/Leinenzwang) zu verhängen - und selbstverständlich geht auch jeder Halter den Weg über das Gutachten und das Negativzeugnis, weil es ein Stück Normalität und Lebensqualität für den Hund bedeutet.
@ peppi
im Prinzip braucht/gibt es in Bayern KEINE Haltergenehmigung (Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip usw.) ist alles im Gesetz NICHT vorgesehen.
Der einzelne Hund belegt durch seinen Test bei einen Gutachter, das er NICHT aggressiv ist. Daraufhin erteilt die Stadt bzw. das zuständige OA das Negativzeugnis für diesen Hund (was auch zeitlebens nicht wiederholt werden muss). Darauf gilt der Hund als "normaler Hund". Auflagen gibt es nur, wenn diese begründet werden können z.B. Leinenzwang innerorts, wenn der Hund nicht abrufbar ist. Dabei soll den Ausführungen des Gutachters Folge geleistet werden.
P.S. dieses Gesetz ist seit 1992 in Bayern in Kraft und kaum verändert worden...mich fuchst es unendlich, wenn andere Hundehalter "freiwillig" bzw. aus Unwissenheit dazu beitragen, das Sachen verlangt werden, die nicht rechtens sind. So schleicht sich durch die Hintertür eine sehr viel strengere Handhabung ein oder wird zumindest toleriert. Ausbaden tun es unsere Hunde.
Geändert von Monty (07.02.2011 um 21:08 Uhr)
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