Hi Thorsten,
ich komme auch aus RP und wir haben uns auf den für uns zuständigen Behörden erkundigt, da Bugs in einigen Bundesländern auch als Listenhund geführt wird und wir auch mal in diesen Ländern Urlaub machen.
Die Aussage zweier unabhängiger Beamten war eigentlich eindeutig: Es würde immer die Regelungen und Verordnungen des Bundeslandes gelten, in welchem der Hund und sein Halter gemeldet ist. IMHO gibt es eine gwisse Aufenthaltsdauerbeschränkung im "fremden" BL, aber dürfte hier ja wohl nicht zutreffen.
Von daher sage ich: Entwarnung
Zur Sicherheit wende Dich mal an Deine VG, die haben die Regelungen vor Ort.
edit: Wenn diese Euch nix sagen können, rufe mal das zuständige Amt in NRW an (ich weiß aber nicht wie die es dort nennen.)