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Zitat von Mr. Schnullerbacke
Zitat:
Gehen wir zB. in Hessen auf die Ausstellung,müssen alle Bullis bis zum Hallen-Gelände Mauli's tragen....
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Hm, sind das behördliche oder private (vom Veranstalter) Auflagen?
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Nach der 2. VO zur Änderung der HundeVO Hessen vom 15.10.2010 ist das so absolut korrekt! Siehe:
Zitat:
"Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht."
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HundeVo, §4 Abs. (5)
folgender Satz wird nach diesem eingefügt:
Zitat:
"Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenthalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich, wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert."
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2. VO zur Änderung der HundeVO Hessen vom 15.10.2010