Eine gute Sache! Ich habe im Kommetar noch die unsägliche und hier ja gestattete Praxis des Schächtens angefügt.
Das TScHG ist in seiner jetzigen Form für mich persönlich eh nur Makulatur und verdient den Namen nicht. So wird mit den ganzen Ausnahmen der
§ 1 "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
eh ausgehebelt.
Aber das kennen wir ja bereits aus dem GG