Eigendlich nur auf Anleinpflicht achten.Und darf nur vom Halter geführt werden...
Zitat:
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.......
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Punkt Nr.6
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614
Ach: Wenn jemand explizit nach der rasse fragt, sag Tiroler Dogge und du wirst keine probleme haben

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