Was ist denn ausser Rotti noch drin bzw. was könnte man "hineindeuten"?
Frankreich betreffend sind die Einreisebestimmungen meiner Meinung nach leider sehr schwammig und auslegbar. Und Hunde dürfen in F beschlagnahmt und getötet werden.
Grundsätzlich hat ein Rottweiler wohl Maulkorb-und Leinenpflicht in Frankreich.
Hier von der Seite der Botschaft:
Zitat:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.
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Aber lies' selbst:
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article340
und
http://www.kittenkauf.info/doku/urla...rankreich.html