Zitat:
Zitat von susanneth
Ein einziges Hin u. Her und keiner kennt sich aus, die TÄ meinte sie kann doch kein Rassegutachten ausstellen, die TÄ-kammer sagte das, die vom Hamburger Tierschutzverein auf meine Anfrage empfohlene Tierärztin meinte jeder Tierarzt darf das weil es nur um den Phänotyp geht, hätte aber vor dem Amt keine grosse beweiskraft. Meine neue TÄ/ und die empfohlene TÄ meinten aber der Genttest wäre doch zulässig und nur Mischlinge erster Generation würden noch erfasst, d.h. bei unter 30% Anteil einer gelisteten Art wird diese nicht aufgeführt, sie meinte das sagt das Hundegesetz, also hab ich jetzt Blut abnehmen lassen.
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Das ist doch Geld-Macherei. Erster Generation von was? Du brauchst einen Vergleich, oder Du weisst wer die Eltern sind.
Geht zum Amtsveterinär und lass eine "Phänotypbestimmung" machen.
Dann ist es ja wohl "amtlich"...