Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber:
Wenn Du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst und dieser als Mischung von Hunderassen ungelisteter Hunde aufgeführt wird (Boxer-Labrador wird ja gern genommen für solche mit etwas dickerem Kopf
, dann kann Dir doch völlig schnuppe sein, was die Nachbarn denken. Solange kein echter Gegenbeweis angetreten wird, bleibt der Hund diese Mischung. Und damit pauschal ungefährlich.
Zwei Gutachter, drei Meinungen. Der Gegenbeweis muss ja dann von der klagenden Seite erbracht werden. Dies ist zumeist mit Kosten verbunden.
Oft hilft es, dezent und höflich auf diese Tatsache hinzuweisen.