AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
Soviel ich weiß, gilt diese Regelung nur für Diensthunde und dergleichen.
Es gibt einige Kollegen die vor den zuständigen Ordnungsämtern und Finanzämtern widerspruch eingelegt haben, um die Anschaffung, Hundesteuern und Tierarztkosten
genauso steuerlich geltend machen zu können wie andere Anschaffungen.
Ob das von Erfolg gekrönt ist, kann ich Dir noch nicht sagen, weil es jetzt durch die einzelnen Instanzen geht und jedes Amt unterschiedlich darauf reagiert
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liebe Grüße aus der Casa de Lupo
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