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Alt 03.05.2011, 15:49
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bobbie bobbie ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??

Wir können Betty voll absetzen, da Betty in unserem Firmengelände als "Wachhund" tätig ist.

Unser FA akzeptiert seit Einzug von Betty alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hund entstehen, also auch Futterkosten, Hundeschule, Hundesteuer, Hunderversicherungen und selbstverständlich auch die TA-kosten.

Die Wachhund-Story muss allerdings nachweisbar, glaubhaft und plausibel sein. Dies war bei uns der Fall.

Sollte also von Euch jemand selbständig sein und es sind Wertgegenstände/Materialien zu bewachen und zu schützen, auf jeden Fall beim zuständigen FA probieren. Funzt natürlich nicht bei nem Yorkie

VG Angie
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