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Alt 02.02.2006, 13:55
Chicka001
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hm
also Frau *******, wenn ich jetzt aber den Bericht lese, den sie beigefügt haben, steht da in meinen Augen doch auch genau das, was doch auch Hr. Pawlik gesagt hat oder ?

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Also ich kapier das irgendwie nicht

Caro-BX: auf dem Link von dir war ich leider noch nicht, muß ich erst noch machen
wäre nett, wenn du mir mal deine Telefon nr geben würdest, in was für einem Bundesland wohnst du denn?

Wer muß denn wissen, was das alles heißt ? Polizei wohl nicht, Gemeinden wohl auch nicht? Rassevereine wohl auch nicht? Aber wer dann???? Rechtsanwälte? jemand beim VDH?
Irgend jemand muß doch kompetent und in der Lage sein um der 0815 Bevölkerung, wie wir es sind, zu erklären was die Paragraphen auf "deutsch" heißen.

Es ist wirklich egal wen du fragst,jeder sagt was anderes und liest was anderes aus der Verordnung
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