Zitat:
	
	
		| 
			
				 
					Zitat von Felix
					
				 
				Hallo, 
 
"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...". 
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so. 
 
Gruß Felix 
			
		 | 
	
	
 das gilt für den wesenstest, nicht aber für den leinenzwang.
und schon gar nicht in einigen gemeinden für kampfhundesteuer:traurig3: :traurig3: :traurig3: