Zitat:
Zitat von Felix
Hallo,
"Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen,(...) ,wenn sich Anhaltspunkte...".
Das heißt einfach: so lange niemand etwas von einem will gibt es keinen Ärger. Bei uns in Nordbaden ist das zum Glück so.
Gruß Felix
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das gilt für den wesenstest, nicht aber für den leinenzwang.
und schon gar nicht in einigen gemeinden für kampfhundesteuer:traurig3: :traurig3: :traurig3: