Am 15.12.2010 wurde ich von Herrn H.B.
[Anmerkung Mod: Name aus rechtlichen Gründen unkenntlich gemacht] aus Isernhagen, bespuckt und auf den Boden geworfen worden, er zerrte mich am Arm und warf mich gegen das Brückengeländer. Er packte sich unseren Hund im Nacken, riss ihn hoch, schüttelte ihn und versuchte ihn gegen einen Baum zu schleudern. Schrie dabei hasserfüllt: “Ich mache den Köter kaputt." Er hat meine Jacke zerrissen, Brille zerstört und mich bespuckt. Ich habe schon mal darüber berichtet.
Ich habe Anzeige erstattet, war eine Woche krankgeschrieben und bin weggezogen.
Jetzt kommt die Antwort der Staatsanwaltschaft Hannover:
Das von mir geschilderte Verhalten gehört zu den Delikten, die nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen sind. Die Staatsanwaltschaft schreitet in solchen Fällen nur dann ein, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der verletzten hinaus gestört wird und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, d.h. eine breite Bevölkerungsschicht an der Bestrafung des Täters ein Interesse hat.
Diese Voraussetzungen liegen bei mir nicht vor. Außerdem sind weiter Vorfälle nicht zu erwarten, da ich ja weggezogen bin.
Ich halte mich des Öfteren in Isernhagen auf, gehe ich im Park mit meinem Hund spazieren, kaufe im Zentrum ein und besuche diverse Restaurants. Ich war bisher der Meinung, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung wäre strafbar, anscheinend hat sich die Gesetzgebung dahingehend grundsätzlich geändert.
Herr H. B
[Anmerkung Mod: Name aus rechtlichen Gründen unkenntlich gemacht] hat ja seinen Sanitär und Installationsbetrieb dort. Wenn ich ihm demnächst begegne werde ich ihn auch anspucken, beleidigen und auf den Boden stoßen, seine Brille sowie seine Jacke zerstören. Es besteht ja kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit, oder irre ich mich da??
Zumindest eine Entschuldigung hätte ich erwartet und evtl. noch einen Ersatz des materiellen Schadens