AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Hi,
laß dich nicht entmutigen. Das sind ganz normale (für deutsche Verhältnisse), formaljuristische Reaktionen / Vorgänge. Die Staatsanwaltschaft (StA) ist nur dazu verpflichtet Straftaten zu verfolgen, für deren Verfolgung ein sog. öffentl. Interesse besteht. Dieses besteht bei Körperverletzungsdelikten (KV) nur bei schwerer KV §226 StGB und/oder gefährlicher §224 StGB KV. Nicht aber bei "normaler" KV §223 StGB.
D.h. für dich: hätter er bei seinem Angriff bspw. eine Waffe (Schlagstock etc.) benutzt, oder hättest Du eine Verletzung wie in §226 StGB beschrieben erlitten (Siechtum, Verlust d. Augenlichtes, Körperglieds etc.), dann hätte der StA ermitteln müssen, da öffentl. Interesse (+).
Bei "normalen" KV - Delikten, dasselbe gilt auch für Beleidigung (spucken) und Sachbeschädigung (Jacke und Hund), mußt Du tätig werden. D.h. Du mußt ihn auf zivilrechtlichem Weg verklagen.
Anwalt nehmen, und wenn der Vorfall, wie geschildert geschehen ist, dürfte es eine leichte Übung werden eine Verurteilung zu erwirken, Schmerzensgeld zu bekommen und ihm deine Anwaltskosten aufzuerlegen.
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