... na du warst doch nicht etwa mal mit einem Koffer voll Schwarzgeld unterwegs....nein, bestimmt nicht
Schengen regelt den freien Personenverkehr, geblieben sind die Waren-Zollkontrollen. Wer aus einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat einreist, der
nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, hat die mitgeführten Waren am Zoll zu deklarieren und kann darum auch kontrolliert werden!
Aber noch einmal, es gibt keine Hundepolizei welche Touristen den Hund wegnimmt, so was wäre für den Tourismus Standort Schweiz wohl kaum vereinbar. Einer der grössten Tourismuskantone das Wallis ist sehr restriktiv, aber selbst von dort sind keine Meldungen über Enteignungen von Touristenhunden zu hören. Ich würde aber so einen Hundeunfreundlichen Ort schon aus Prinzip meiden! Es muss auch kein Tourist das Sammelsurium von Bestimmungen der Kantone auwendig kennen, wäre ja noch schöner. Manche Kantone sind ein Fliegendreck auf der Karte und auf der Autobahn in 20 Minuten durchquert, also den Pisshalt verschieben
Bei einem Beissunfall kämen allerdings die Gesetzte wie überall sonst zur Anwendung.
P.S. Der Kanton Bern hat dieses 100 Jahre alte Hundesteuer-Tötungs-Gesetz ersatzlos gestrichen, die Hunde bleiben (wie übrigens seit Jahrzehnten) am Leben und die Besitzer werden betrieben.