AW: Kündigung
ist doch alles s.......!
hab mal bwl studiert und hab da noch einiges an rechtlichen dingen im kopf.
zum ersten würd ich mal sagen, man ist solange unschuldig, bis seine schuld bewiesen ist.
dann zu den diversen fristen: von wem hast du das schreiben bekommen? wenns der nachbar war (eine "natürliche person"), brauchst du dich daran nicht zu halten. desweiteren, wenn die fristsetzung legitim ist, muss gewährleistet sein, dass du in angemessener zeit (->ist meist auslegungssache) deinem nachweis nachkommen kannst.
hier wären meiner meinung nach selbst 2 wochen viel zu wenig, man hat schließlich auch andere dinge zu erledigen.
ich hab jetzt nicht alle kommentare hier gelesen, die müdigkeit siegt.
ich geh mal davon aus, das du dich nicht von der hundesteuer gedrückt hast und dabei deine angaben wahrheitsgemäß deinem wissensstand nach gemacht hast. sollte dies so sein und von amtswegen keine weiteren äusserungen kamen, bist du doch schon auf der sicheren seite.
das mit dem vermieter ist allerdings was anderes wenn dein hund nur "gedultet" wird.
im prinziep ist hier ja nicht explizit angegeben, dass hunde verboten sind.
da ja bei den juristen alles auslegungssache ist, würd ich hierzu sagen, dass es eigentlich ausreicht, wenn die mehrheit der nachbarn bezeugen kann, dass es absolut keine bedenken wegen des tierchens gibt, sondern dies nur von den besagten personen in anspruch genommen wird, um persönliche differenzen (offensichtliche antipatie) zu begleichen/gegebenfalls die nachbarn zu beseitigen, da es ja nicht der erste "angriff" ist.
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