Ich habe gerade erfahren, dass mein ehemaliger Lebensgefährte einen Anhörungsbogen bekommen hatte, diesen jedoch weder beantwortet noch abgeschickt hat. Wie kann ein „öffentliches“ Interesse bestehen, wenn es noch nicht einmal im privaten bestand?
Wenn die Gesetzgebung in Deutschland so ist, dann bin ich froh, kein Messer im Bauch und noch im Besitz meiner Sehkraft zu sein. Eine private Klage werde ich nicht anstreben.
Die Aussage finde ich gut: „ Emotionen sind völlig fehl am Platz, sie kosten höchsten viel Geld“
Ich wohne über 120 Km weit weg und kümmer mich in Zukunft lieber um wichtige Dinge, als meine Zeit mit unwichtigen Personen zu verplempern