Zitat:
Zitat von Mali.
1) Habe eben mit dem OA telefoniert. Die sagen, so einen kleinen Hund würden sie nicht zum Wesenstest schicken, da mache man sich ja lächerlich.
Zudem greife die Gefahrenabwehrverordnung nur, wenn ein Hund, gerne Kampfhund, einen Menschen angreift und beißt.
2) Und das "Beste": sie sagte mir noch, hätte mein Hund den anderen gebissen, hatte ich die A...Karte, ich müßte dann zum Wesenstest.
Großer Hund beißt Kleinen.
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Bitte
schreibe einen Brief an die Dame in dem DU IHR den Ausgang Eures Gespräches bestätigst.
Und frag Monty mal nach dem Link wo wiese ordnungsbehördlichen Regelungen drin stehen (auf bundesebene und NICHT DIE HUNDEGESTZE!).