AW: TPLO, alles schief gelaufen...
Sollte den Vorfall ja nochmal schriftlich für die Akten mitteilen.
Habe ich gemacht, auch erwähnt, was sie mir am Telefon gesagt hatte.
Als Antwort kam:
Sehr geehrte Frau
Ihr Schreiben ist lesbar angekommen.
Wie bereits besprochen, werden wir Frau noch heute anschreiben.
Der § 1 der HundeVO ist so schon richtig-allerdings wird "Ihr" Vorfall eben nicht ausreichen, um hier ein Verfahren nach § 2 einzuleiten.
Wir werden aber einmal mit unseren Ordnungspolizisten sprechen, ob hier ein Ordnungswidrigkeitstatbestand verfolgt werden kann. Allerdings haben Sie davon leider keinen Nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
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Danke, werde Monty gleich suchen und anschreiben!
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LG Mali.
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