eben kam Mail vom OA:
So, wir haben Frau jetzt angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 09.06.2011 gebeten.
Danach besteht für uns die Möglichkeit, ein OWI-Verfahren wegen Verstoßes gegen den § 1 der HundeVO einzuleiten.
Den Tatbestand des "gefährlichen Hundes" können wir leider wegen der, bitte nicht falsch verstehen, "Geringfügigkeit" nicht weiterverfolgen.
Ich hoffe aber, dass Frau, nachdem wir nun etwas "mit den Säbeln gerasselt" haben, vielleicht die Zahlung der Tierarztrechnung als das kleinere Übel ansieht.
Wir werden uns am 10.06. noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bis dahin:
Gute Besserung für Ihren Hund!
Gruß
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Ok, aber mir geht´s nicht aus dem Kopf, hätte meine den Kleinen gebissen, sie als gefährlich wäre eingestuft worden..........
abwarten. Bis jetzt keine Verbesserung meiner Maus.
TA X rief nochmal an, wie es ihr geht. Er hofft sehr, das mit Ruhe der Erguß weg geht, denn eine Punktion hieße auch, das wieder Keime eindringen könnten.........hm, heißt das, die wissen um die Keime im OP?