AW: Kündigung
...dann klappt das auch mit ein wenig Übung und einem Superjackpot als Belohnung auf den Hundeplatz...
Zum Mietvertrag, - Ehrlich gesagt habt ihr da nun die A*rschkarte gezogen. Wie Peppi schon schrieb, kann die schon erlaubte Hundehaltung bei (auch unberechtigten) Beschwerden anderer Nachbarn rückgängig gemacht werden. Die meisten Gerichte entscheiden da leider nicht zu Gunsten der Hunde.
Wenn euer Vermieter diese Erlaubnis zurück zieht, kann er früher oder später daher kommen und die Wohnung kündigen, weil ihr unerlaubt den Hund haltet.
Ich kenne es leider auch so das im 12 Parteien Haus, ein Quertreiber der sich beschwerte, trotz der Unterschriften der anderen Parteien (die der Hund nicht störte) dies auch vor Gericht bezeugten - der Kündigungsklage stattgegeben wurde.
Das einzig gute, wenn es zu einer Klage diesbezüglich kommen sollte...Es dauert sehr lange und in der Zwischenzeit kann man sich bequem nach etwas anderen umsehen.
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