Zitat:
Zitat von Mr. Schnullerbacke
Bricht ein Mensch in ein gesichertes und entsprechendes grundstück ein, an welchem steht, dass ein hund vorhanden ist, dieses bewacht und auch entsprechende warnhinweise vorhanden sind (Frage: Warum hat man als Hundehalter die Pflicht schwere Einbrecher vor einem Schaden für Leib und Leben zu warnen?), dieser Mensch sich trotzdem an meinem Hab und Gut vergreifen will, dann habe ich als Privatmensch eine nachvollziehbare und auch ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen:
1. das Gelände ist bis auf 1,80m (höher ist bei uns vom bauamt nicht erlaubt) ausbruchsicher eingezäunt.
2.Das gatter ist so verschlossen, dass Hundi es nicht selbstständig öffnen kann.
3. Es stehen an allen nicht durch Mauern verbauten "Eintrittsmöglichkeiten" Warnhinweise..
So what else can somebody do?
Mal ganz davon abgesehen, dass ich NICHT schrieb, die Backe beißt, sondern: Er knurrt, hört dieser Betreffende nicht, stellt er ihn und ruft!
Klar kann man jetzt noch disskutieren: "Ja aber, wenn eben Dieser dies oder das oder jenes tut..."
mal ehrlich, wo sind wi denn?
Im Zweifelsfall kann meine holde regierung immer noch aussagen, er wollte sie 6uell belästigen...
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Leider so ist es!
Die Hunde, die mein Eigentum und mich beschützen wollen, werden eliminiert!
Ohne Chance, das ich etwas machen kann!
Bei Haltung von Gefahrhunden sind wir hier in S-H gezwungen, Ordnungsamt kontrolliert, Gefahrschilder sichtbar anzubringen,; auch bei kompletter Ein-
friedung, alles Ämtergerecht und Einbrechergenehm!
PS: Einbrechergenehm: Es darf dort nix wegkommen! - Prima! - Für die Einbrecher schöne Einladung!