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Alt 08.07.2011, 09:58
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Ronja Ronja ist offline
 
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Standard AW: Was beachten beim Dänemark Urlaub

Hallo,
oh weija ich oute mich als Dänemarkfan, auch weiterhin.
Aus Solidarität nicht nach Dänemark fahren…dies habe ich bei Holland und Frankreich so gehandhabt aber bei Dänemark kann ich einfach nicht. SORRY jetzt zerfetzt mich aber bitte nicht.
Dänemark ist einfach ein Hundeparadies und ich habe es noch nirgends so schön für Hunde erlebt wie dort.

Ich muss jetzt aber doch mal fragen, weil ich etwas nicht so ganz verstehe….dieses neue Gesetz gilt seit Juli 2010 und es wird doch extra in diesem erwähnt, dass es nur um Listenhunde geht die NACH dem 1 Juli angeschafft wurden:

„Vom Stichtag 1. Juli an sind Zucht und Verkauf dieser 13 Rassen in Dänemark verboten. Hundebesitzer, die vor dem 1. Juli in den Besitz von Kampfhunden gekommen sind, dürfen diese behalten. Allerdings gelten für sie verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und eine kurze Leine, die maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden. „

Wenn man also nachweisen kann, dass Hund vor diesem Zeitraum Geboren oder Angeschafft wurde….sollte dies doch dann auch reichen, meint Ihr nicht?
Dann muss man doch auch nicht unbedingt die Rasse nachweisen, sollte doch dann für alle oder „angeblichen“ Listenhunde gelten?
Dann dürfen die einem doch den Hund nicht weg nehmen?
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