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Alt 08.07.2011, 10:49
bx-junkie
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Standard AW: Was beachten beim Dänemark Urlaub

Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Hallo,
oh weija ich oute mich als Dänemarkfan, auch weiterhin.
Aus Solidarität nicht nach Dänemark fahren…dies habe ich bei Holland und Frankreich so gehandhabt aber bei Dänemark kann ich einfach nicht. SORRY jetzt zerfetzt mich aber bitte nicht.
Dänemark ist einfach ein Hundeparadies und ich habe es noch nirgends so schön für Hunde erlebt wie dort.
Zerfetzen nicht, aber meine Meinung sag ich dir dazu, auch wenn sie dir nicht gefällt

Landschaftsmäßig ist DK sicherlich ganz nett, aber ansonsten wohl eher nicht. Und wenn mein Hund, der zu den Listenhunden gehört im Urlaub nur mit Maulkorb und 2 Meter Leine geführt werden darf,dann frage ich mich allen Ernstes was daran toll für Hunde/meinem Hund sein soll Hundeparadies? Wohl eher nicht.

Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden. „
Und in einem Land wo so etwas verlangt und durchgesetzt wird, willst du Urlaub mit Hund machen?? Sorry aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis!
Tierliebe hört nicht beim eigenen Tier auf...

Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Wenn man also nachweisen kann, dass Hund vor diesem Zeitraum Geboren oder Angeschafft wurde….sollte dies doch dann auch reichen, meint Ihr nicht?
Dann muss man doch auch nicht unbedingt die Rasse nachweisen, sollte doch dann für alle oder „angeblichen“ Listenhunde gelten?
Dann dürfen die einem doch den Hund nicht weg nehmen?
Ein Nachweis wird verlangt, ob du es nun für logisch hältst oder nicht...

Geändert von bx-junkie (08.07.2011 um 10:53 Uhr)
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