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Zitat von leavinblues
Dagegen klagen in meiner Streitsache gegen die Stadt trotz Wesenstest von 35 auf 700 Euro hat das Verwaltungsgericht nun an das Bayerische Staatsministerium geschrieben welche Erkenntnisse maßgeblich waren oder ob es Untersuchungen über die prozentuale Quote von Beißvorfällen bei Hunden der Katgeroie 2 gegenüber von die Hunden die nicht in § 1 der Verordnung aufgelistet sind existieren.
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Schön - dann bist du die Dritte im Bund, die den Freistaat verklagt.
Inzwischen liegt auch eine weitere vor dem Verwaltungsgericht abgewiesene Klage beim OVG in München.
Die Chancen stehen gut - zumindest merken die inzwischen, das sich der Bürger nicht alles gefallen lässt.