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				 AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA 
 
			
			hallo und herzlich willkomen erst mal.also ich komm ja aus s-a und da is nen bm kein probl. wies allerdings in nrw.
 
 hab dies hier gefunden
 Regeln für Kampfhunde in NRW
 
 New Articles, 20.01.2011, DerWesten
 
 Als gefährliche Hunde gelten laut Hundegesetz NRW die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Tiere dürfen in NRW nicht gezüchtet werden. Die Haltung der Hunde ist mit scharfen Auflagen verbunden. So muss der Besitzer unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichversicherung für das Tier abschließen. Zudem muss er ein besonderes privates Interesse nachweisen, zum Beispiel die Bewachung eines Gebäudes. Für gefährliche Hunde gilt Leinen- und Maulkorb-Pflicht. Darüber hinaus gibt es laut NRW-Gesetz noch die „Hunde bestimmter Rassen“. Sie unterliegen ähnlich strengen Haltungsbedingungen, dürfen jedoch gezüchtet werden. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.(meb)
 
 also sagt es aus, dass du nen bm angemeldet bekommst ,nur musst ihr halt eineige auflagen erfüllen.
 ansonsten informier dich doch einfach bei eurem zuständigen ordnungsamt, oder beim veterinäramt, die können dir dann genaustens bescheid geben.
 
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				LG Evi II ,mit Amboss, Piggy und für immer im Herzen  Arko, Paula und meine geliebte Sweetmaus   
Seelenhunde hat sie jemand genannt... 
... jene Hunde, die es nur einmal gibt im Leben, 
die man begleiten durfte und die einen geführt haben auf andere Wege. 
Die wie ein Schatten waren und wie die Luft zum atmen...
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