Zitat:
Zitat von Peppi
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.
Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle).
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Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht.
In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf.
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen
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Wie gesagt, eine Quelle zur Erkundigung, hab ich dir ja vorgeschlagen, aber du diskutierst ja lieber hier, statt dich von einer sachverständigen Person aufklären zu lassen. Diese Dame weiß sicherlich Bescheid und kennt die Verordnungen in- und auswendig. Sie ist hier bei jeder VP dabei und das seit vielen Jahren.