Zitat:
Zitat von Jule69
Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht.
In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf.
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen .
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Zu heiss gebadet?
Offenkundig hast Du doch viel eher das von Dir zitierte Problem.
Gruss an die Göttin vom Amt