Zitat:
	
	
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					Zitat von Jule69  Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht. 
In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf. 
Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen   . | 
	
  
Zu heiss gebadet?
Offenkundig hast Du doch viel eher das von Dir zitierte Problem.
Gruss an die Göttin vom Amt 
