Zitat:
Zitat von Peppi
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf.
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Stimmt genau!
Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der
in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln.
Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich
ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen.
Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte...
Zitat:
Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen
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... und dem Halter seinerseits bei Vorliegen ebensolcher Anhaltspunkte nicht dasselbe Recht zustünde.
Grüßlies, Grazi