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Alt 02.08.2011, 07:23
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Grazi Grazi ist offline
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Standard AW: Wesenstest Niedersachsen?

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Es mag richtig sein, das es kein Gestez gibt, das eine Wiederholung verbietet, aber m.E. nach gibt es eben auch kein Gesetz, welches einem dieses Recht zuspricht (wie z.B.bei der Sachkundeprüfung).
Stimmt....

Zitat:
Mir wäre es auf jeden Fall zu heikel, irgendjemandem zu raten, geh mal hin und versuch dein Glück, wenn es diesmal nicht klappt, dann halt das nächste Mal.
...das hat aber auch niemand getan!

Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird. Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt (wobei man auch hier gegebenenfalls einen Aufschub erwirken kann).

Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden!

Zitat:
Wird der Hund dann doch negativ bewertet und das Recht auf Wiederholung verweigert, hilft dem Hund auch die Klage nicht.
Auf dem Klageweg kann man durchaus eine Wiederholung des WTs erzielen...und letztendlich dem Hund damit helfen.

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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