Zitat:
Zitat von Grazi
Stimmt....
...das hat aber auch niemand getan!
Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird. Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt (wobei man auch hier gegebenenfalls einen Aufschub erwirken kann).
Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden!
Auf dem Klageweg kann man durchaus eine Wiederholung des WTs erzielen...und letztendlich dem Hund damit helfen.
Grüßlies, Grazi
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Richtig. Meines Wissens ist das in NRW aber gar nicht nötig, weil man allenfalls eine "Sperrfrist" von einigen Monaten bekommt.
Und meine Erfahrung ist sogar so, dass sich die Behörden eher Zeit lassen mit dem Termin, wegen der Sache mit der Pupertät. In Gelsenkirchen MUSS man den Test z.B. wiederholen, wenn der 1. Test unter 2 Jahren stattgefunden hat. Das wird auch vom geposteten gesetz so gedeckelt, wie die generelle Möglichkeit für Kommunen, eine Wiederholung nach X-Jahren zu fordern.
Wir mussten sogar warten, bis genug Prüflinge angemeldet waren.
So heiss wie im Jahre 2000 ist das ganze Thema in NRW nicht mehr und wir hatten Null Probleme mit irgendwelchen Behörden - eher im Gegentum.