Zitat:
Zitat von Jule69
Das habe ich auch nicht behauptet. Hier wurde aber die Fehlinformation gegeben, man hätte ein grundsätzliches Recht auf Wiederholung.
|
Das hat man auch, also ist es keine Fehlinformtion. Wie z.B. Nasebohren. Auch wenn es kein explicites Gesetz gibt, dass Nasebohren erlaubt, ist es nicht verboten.
Was verstehst Du denn genau nicht?
Zitat:
Zitat von Jule69
Dies könnte für mein Empfinden einfach jemanden dazu veranlassen leichtfertig (und ohne besondere Veranlassung), nur um was in der Hand zu haben, voreilig teilzunehmen.
Das war ja der Beginn dieses Themas.
|
Wenn jemand selektiv, bzw. falsch interpretierend liesst, ist das doch eher der Fehler des Lesenden, oder nicht?