Wenn Du verreisen willst brauchst Du einen EU-Heimtierausweis, in diesem ist ein Feld vorgesehen der die Dauer der Impfwirkung angibt.
Ist der Impfstoff also lt. Hersteller für 3 Jahre zugelassen muß dies vom Tierarzt auch so angegeben werden.
Ob Schweden und GB diese Regelung allerdings so anerkennt entzieht sich meiner Kenntnis, denn diese verlangen bisher noch eine gültige Tollwut-Titer-Bestimmung sowie die jährliche (-1 Tag) Impfung auf Tollwut, eine Wurmkur (Bandwurm) sowie eine gültige Zeckenprophylaxe mit Angabe des Datums/Uhrzeit.
|