Zitat:
Zitat von JeZ&Chris
Ja das werde ich machen...ähhhm was brauche ich den für eine Bescheinigung von der Hundeschule?? Mit zwei Jahren erst...oje und vorher darf ich sie dann auch nicht ableinen und so weiter....die ARME...na dann müssen wir da wohl durch....
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Ich sagte doch: fragt in eurer Stadt nach, wie die das mit den Auflagen so handhaben - das ist nicht einheitlich. Hier in Köln (und z.B. auch in Troisdorf) dürfen Hunde der Kat. 2 auch ohne Leine laufen, sofern man die 2 Jahre über zur Hundeschule geht und auch eine Bescheinigung von der Hundeschule vorlegen kann.
Die Bescheinigung kriegst du von der Hundeschule - die werden das schon kennen - da muss halt drinstehen, seit wann der Hund zur Hundeschule geht und dass er regelmäßig teilnimmt und einen guten Grundgehorsam hat.