Zitat:
Zitat von Jule69
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".
@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!
.
|
Hallo!
Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.
Ach ja, ich müßte es besser wissen?
Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.
Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen. Der Hund kann nur von einer Person im Haushalt angemeldet werden, dann ist er ordnungsgerecht gemeldet und wird nicht entzogen! Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.
Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.
Sorry, war das jetzt verständlich?