Ja was denn jetzt? Gilt der 20/40er Sachkundenachweis nun oder nicht?
Ich weiß nicht, wie das bei Kat. 2 Hunden aussieht, aber hier bei Kat. 1 Hunden darf nur der den Hund ausführen, der auf der Haltergenehmigung steht. Selbst wenn der Lebenspartner nen Sachkundenachweis hat, kann er nicht vorlegen, dass der Hund genehmigt ist. Ergo brauch auch der Partner ne Haltergenehmigung.
Mein Gott ist das alles kompliziert
sinnfreie Auflagen ...