Zitat:
Zitat von Simone
Sorry, war das jetzt verständlich?
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Nur bedingt.
Zitat:
Zitat von Simone
Hallo!
Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.
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Der 20/40 Sachkundenachweis reicht nicht aus!
Ja, es gibt Sachvertändige neben dem Vet-Amt, die den "großen" abnehmen dürfen.
Zitat:
Zitat von Simone
Ach ja, ich müßte es besser wissen? Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.
Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen.
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Die Haltergenehmigung
macht man nicht, man
beantragt sie beim O-Amt!
Das am besten (aber nicht zwingend) bevor der Hund einzieht.
Zitat:
Zitat von Simone
Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.
Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.
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Ganz meine Meinung, diesbezüglich hab ich auch nie was anderes behauptet.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013