Zitat:
Zitat von Jule69
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".
@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!
Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.
@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
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Echt wo steht das welcher Link?????? Das brauche ich zum nachlesen denn das wäre super wenn wir trotzdem nur normale Steuern zahlen müssten!!!
Kann einer den LINK nochma einsetzten?