Zitat:
Zitat von Scotti
@ DEGA:
Frankreich besteht auf eine gültige Tollwut Impfung.
Gültig ist eine Impfung so wie sie im eu-Heimtierpass eingetragen wird.
Wenn deine TA also 3 Jahre einträgt, ist die Impfung auch 3 Jahre gültig.
Trägt sie nur 1 Jahr ein, ist sie auch nur 1 Jahr gültig.
Die Impfungen die du meinst sind Zwingerhusten (1 Jahr wirksam) und Leptospirose (Wirkdauer nach neuesten Studien 3 Monate, trotzdem wird einmal jährlich geimpft.)
Das sind non Core Impfungen und für mich persönlich auch Nonsense Impfungen.
Aber das muss jeder selber wissen.
Wichtig ist es sich zu informieren bevor man Entscheidungen trifft und das vielleicht nicht gerade beim Tierarzt.
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Ja, eben das war bisher auch meine Meinung, aber die TÄ meinte, je nach Amt/Info würde Frankreich einen Jahresrhythmus bei der TW-Impfung verlangen und es käme eben nicht darauf an, ob der TA 1 oder 3 Jahre einträgt (sie trägt natürlich 3 Jahre ein - deshalb kam es ja zu der Diskussion). Jedenfalls scheint das ziemlich uneindeutig zu sein. Ich glaube auch nicht, dass sie mir Märchen erzählt. Denn sie plädiert eigentlich schon für den 3-Jahres-Turnus bei den Impfungen und schlägt das auch den Kunden vor. Auch bei meinem alten Hund hat sie ohne Überredungsversuche akzeptiert, ihn außer gegen TW gar nicht mehr zu impfen - letzteres auch nur, weil es muss.
Genau - Leptospirose und Zwingerhusten, das hatte ich im Kopf.