Thema: Vogelgrippe
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Alt 01.03.2006, 20:47
Benutzerbild von Anne
Anne Anne ist offline
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Was nützt die Stallpflicht?
H5N1 ist in Frankreich in einem Mastbetrieb mit reiner Stallhaltung aufgetreten. Freilaufendes Geflügel ist dort bisher NICHT infiziert.
Die Erklärung,das Virus wurde über Stroh in den Stall getragen ist nicht haltbar. Das Stroh wurde auf anraten eines TA`s in die Ställe eingebracht,NACHDEM die ersten Tiere tot und erkrankt waren.

Als in D vor einigen Jahren in den Geflügelbeständen Newcastle ausbrach, waren Betriebe mit reiner Stallhaltung betroffen.In den Legebatterien trat die Krankheit zuerst auf.
Die Schweinepest trat in Betrieben mit Stallhaltung auf, Freilandhaltung war nicht betroffen.

Stallpflicht würde dann sinnvoll sein, wenn gesunde Bestände dann von der Keulung ausgeschlossen wären.

Aber danke für den Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit mit ausreichender Interpunktion. DAS war völlig neu für mich.

http://www.buendnis-gegen-keulung.de/

Die Seite ist ganz neu und noch im Aufbau.In wenigen Tagen wird man hier aktuelle Informationen erhalten.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die

Geändert von Anne (01.03.2006 um 20:53 Uhr)
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