Zitat:
Zitat von Peppi
Ist in Bayern die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz kein "besonderes Interesse"?
Zumindest in NRW ist das so und die beiden landeshundegesetze sind sich ansonsten inhaltlich sehr ähnlich.
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Nein, das gilt für Bayern nicht!
Wie geschrieben, du wirst in BAyern keinen Liste 1 Hund genehmigt bekommen.