Zitat:
Zitat von Lennox_1201
Nein, das gilt für Bayern nicht!
Wie geschrieben, du wirst in BAyern keinen Liste 1 Hund genehmigt bekommen.
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Das stimmt sicher für alle größeren Städt.
Es gibt aber durchaus legal gemeldete und gehaltene Kat 1 Hunde in Bayern.
Gerade in kleineren Gemeinden, hat man mit der Anmeldung eines solchen Hundes
manchmal Glück.
Manchmal ist es nur Großzügigkeit, oft das Wissen das diese Listen Quark sind, manchmal auch das Nichtwissen bzw. informiert sein darüber (auf der Gemeinde) das es solch eine Gefahrenhundeverordnung gibt manchmal auch nur Vitamin B.
Schwank beim Anmelden unseres Pflegehundis Snoopi, nach dem Umzug von Hessen nach Bayern... O-Ton Sachbearbeiter im Amt zuständig für (Hochzeiten, Geburten, Sterbefälle und Kampfhunde)
Auflagen, Kampfhundsteuer ..."Blödsinn, ja glabbst das mer des fir di extra ei fiere"
Trotzdem nocheimal...sämtliche Ausführungen bezüglich der Rasse des Hundes sind in Bayern NUR RELEVANT, wenn diese von einen vereidigten Gutachter gemacht wurden (da zählt auch ein Amtstierarzt nicht)
Zur F2 Generation hatte ich schon ein Urteil eingestellt.